Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit
Die vorliegenden AGB´s regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Hypnosepraxis Ifah Institut in Langenfeld/Rheinland und der/dem Klient (-in).
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient (-in) das generelle Angebot, annimmt und sich zum Zwecke eines Hypnosecoachings, oder eine Hypnoseschulung an uns wendet.
Wir sind berechtigt, einen Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, bei denen wir aufgrund seiner Spezialisierung und/oder gesetzlichen Gründen nicht coachen oder schulen dürfen oder können
c) es um Beschwerden geht, die uns in Gewissenskonflikte bringen könnten.

2. Inhalt und Zweck des Vertrages
Die Hypnosepraxis erbringen ihre Leistung gegenüber der/dem / Klinet/in durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Coaching, Beratung, Hypnose oder Hypnopädie.
Über die Auswahl des Angebotes entscheidet der/die Klient (-in ) frei, nachdem eine Beratung über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht durch uns erfolgt ist.
Die von der Hypnosepraxis angebotenen Schulungen sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.

WICHTIGE INFORMATION
In unserer Praxis wird nicht gelindert, geheilt, psychische Diagnosen werden nicht gestellt.
Wir empfehlen vor einem Besuch bei uns, zur ärztlichen Abklärung zu gehen.

3. Mitwirkung der/des Klienten/in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient (-in) nicht verpflichtet. Die Hypnosepraxis ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Klient (-in) Lern- Coaching Inhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Schulungen-Coaching vereitelt oder blockiert.

4. Honorierung und Vereinbarung über die Termine
Die Hypnosepraxis hat für ihre Aufwendung (en) Anspruch auf ein Honorar. Die entstandenen Kosten sind am jeweiligen Termin gegen Ausgabe einer Quittung in bar zu zahlen.
Nach Abschluss einer Lehrphase erhält der/die Patient(-in) auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 8 dieses Vertrages.
Eine Sitzung dauert in der Regel bis zu 180 Minuten. Jedem Klienten widmen wir einen Vor- oder Nachmittag.
Es wird berechnet: professionelle Einleitung + gewünschte Anwendung/en + professionelle Ausleitung.
Die gewünschten Anwendungen können vereinbarungsgemäß und individuell nach Zeit, sowie nach Leistung berechnet werden. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam mit der/dem Klient (-in) abgesprochen und festgelegt.
Absagen seitens der/des Klient (-in) sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin durchzuführen. Kurzfristigere Absagen, die es nicht mehr gewährleisten, die entstandene Lücke durch einen anderen Termin zu ersetzen, werden im Gegenwert der geplanten hypnopädischen Leistung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben von der Sitzung ohne Absage.
Sollte ein Termin seitens der Hypnosepraxis nicht zustande kommen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall), wird der/die Klient (-in) frühest möglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.

5. Erfüllungsort
Klientensitzungen erfolgen in unseren Praxisräumen.
Hausbesuche werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.
Es entstehen unterschiedliche Kosten; bei gleicher Leistung, je nach Erfüllungsort.

6. Honorarerstattung durch Dritte – Kostenübernahme
Krankenkassen übernehmen die Kosten für hypnopädische Sitzungen nicht.Deshalb müssen Sie die Kosten für diese Sitzungen selbst tragen.

Selbstzahler haben jedoch auch eine ganze Reihe von Vorteilen:

Wenn Sie Selbstzahler sind, erfährt Ihre Krankenkasse nicht, weswegen Sie hypnopädische Leistungen in Anspruch genommen haben.
Als Selbstzahler bestimmen allein Sie, welches Verfahren bei Ihnen zum Einsatz kommt.
Außerdem gelten Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater!

7. Vertraulichkeit der Behandlung
Die Hypnosepraxis behandelt die Klientendaten vertraulich.
Obiger Satz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Anwendung persönliche Angriffe gegen die Hypnosepraxis stattfinden und diese sich mit Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

8. Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach Punkt 4 erhält der die Klient(-in) nach Abschluss der Sitzung/en auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer, den Namen und die Adresse des /der Klienten (-in). Sie spezifiziert den Anwendungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

9. Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss
Eine Hypnosesitzung ist AUSDRÜCKLICH nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie vor einer Hypnosesitzung u. U. durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen usw. sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Ratsuchende / Klient ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er geistig und körperlich gesund ist und keine Kontraindikation vorliegt ( z. B. Epilepsie, endogene Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkoholsucht, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil. Die Hypnosepraxis wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.

10. Urheberrecht
Sämtliche durch die Hypnose des Ifah Institut zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht der Hypnosepraxis. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung der Hypnosepraxides Ifah Institut und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie mich bitte in einer kurzen Nachricht darauf hin.
Audio-CD´s, die individuell für einen Klienten angefertigt werden/wurden, dürfen keinesfalls von Dritten verwendet werden! Sie enthalten unter Umständen Suggestionen, deren Auswirkungen unkalkulierbare Risiken bergen. Für die Folgen bei Zuwiderhandlung haftet die Hypnosepraxis-Ifah Institut nicht.

11. Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit zulässig ausschließlich Langengeld